Eine staatliche Rückendeckung für die Absicherung von Exportgeschäften gab es bisher vorwiegend für Geschäfte in risikoreicheren Märkten. Nun bietet der Bund angesichts der Corona-Krise auch Schützenhilfe für Geschäfte innerhalb der EU und im Bereich der OECD-Staaten an.

Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise die Möglichkeit für Exportkreditgarantien ausgedehnt: Ab sofort können Exportgeschäfte mit vereinbarten Zahlungen innerhalb von 24 Monaten auch innerhalb der EU und ausgewählten OECD-Staaten mit staatlichen Garantien des Bundes, den so genannten Hermesdeckungen abgesichert werden.

Hermesdeckungen – ein Überblick für Newcomer:
Bei den Hermesdeckungen geht es in erster Linie um den Schutz hiesiger Exporteure vor einem Zahlungsausfall für Lieferungen in schwierige oder risikoreiche Märkte. Sie selbst oder ihre finanzierende Bank übertragen das Risiko von politisch oder wirtschaftlich bedingten Forderungsausfällen im Ausland auf den Staat. Eine Devisenknappheit des Bestellerlandes, Unruhen oder Zahlungsverbote aufgrund von Devisenbeschränkungen wären Beispiele für politisch bedingte Forderungsausfälle; die Insolvenz des Schuldners im Ausland durch nachweislich ungünstige Umstände hingegen ein wirtschaftlich bedingter Ausfall. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die Forderungsverluste gemeinhin nun einmal viel schlechter wegstecken können als große Betriebe, haben sich Hermesdeckungen in der Vergangenheit vielfach erprobt: Geschäftschancen auf risikoreicheren Auslandsmärkte können auf diese Weise nicht nur finanziert sondern auch guten Gewissens initiiert werden – unabhängig von dem eigenen Background oder dem Transaktionsvolumen des Geschäfts.

Bisher stand dieses Produkt aber nur für Länder, in denen private Kreditversicherer keine ausreichenden und dauerhaften Absicherungslösungen anbieten können, zur Verfügung. Also vorrangig für Entwicklungs- und Schwellenländer. Ländern der Europäischen Union sowie Kernländer der OECD waren – zumindest für kurzfristige Geschäfte – ausgenommen. Das ist ab sofort anders.

Bund erweitert Angebot für Exportkreditgarantien als Reaktion auf die Corona-Epidemie:
Als Reaktion auf die Corona-Epidemie hat die Bundesregierung die Möglichkeit für Exportkreditgarantien ausgedehnt: Nun können auch Exportgeschäfte mit vereinbarten Zahlungen innerhalb von 24 Monaten auch innerhalb der Europäischen Union und ausgewählten OECD-Staaten (Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, den USA und Großbritannien) abgesichert werden. Damit sollen insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden. Ermöglicht wird dies durch einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 27. März 2020, die Bestimmungen der sogenannten Kurzfristmitteilung zu ändern. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Abgewickelt werden die Exportkreditgarantien über Euler Hermes Deutschland, die hier als Mandatar des Bundes auftreten.

Informationen rund um die Exportkreditgarantien:

  • Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministerium vom 30. März 2020: Bund erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien als Reaktion auf Corona-Pandemie.
  • Informationen von Agaportal.de zu Exportkreditgarantien für EU- und OECD-Ländern
  • Informationen von Agaportal.de zu den Grundzügen der Exportkreditgarantien
  • Informationen von Agaportal.de zum Themenschwerpunkt Coronavirus
  • Artikel der IHK Hannover, 26. März 2020: Corona und Exportkreditgarantien: Wann springt der Staat ein?

Darüber hinaus wurde von Euler Hermes Deutschland eine Corona-Task Force eingerichtet, die unter der Hotline 040/88349509 zu erreichen ist und als Ansprechpartner für grundsätzliche und juristische Fragestellungen zu einer bestehenden Exportabsicherung, für Fragen rund um drohende oder eingetretene Zahlungs- oder Abwicklungsstörungen oder zu Länderrisikoeinschätzungen zur Verfügung steht.

Newsletter der IHK Hannover, 31.03.20