Der Entwurf des ersten umfassenden Investitionsgesetzes seit Öffnung der VR China im Jahr 1979 soll darüber hinaus auch das Rechtsregime für ausländische und chinesische Unternehmen vereinheitlichen. Die Reform soll bis zum Jahr 2017 abgeschlossen werden.
Mit dem Entwurf des ersten umfassenden Foreign Investment Law (FIL) möchte China laut einem Bericht von Germany Trade and Invest (gtai) eine neue Ära seiner Investitionsgesetzgebung eröffnen. Damit hebt der FIL-Entwurf das bisher geltende System einer verpflichtenden MOFCOM-Genehmigung für jegliche Form ausländischer Investition auf.
Danach soll nach dem Vorbild der Shanghai Pilot Free Trade Zone eine Negative Investment List den bislang bestimmenden Investment Guidance Catalogue ersetzen. Die Einführung einer Negative Investment List und damit verbunden die Aufhebung des allgemeinen Genehmigungsvorbehalts für ausländische Investitionen wird den Markteintritt wesentlich vereinfachen.
Bedeutende Unterschiede zwischen alter und neuer Regelung
Die Unterschiede der neuen Regelung der Negative Investment List zum aktuellen Genehmigungsregime nach dem Investment Guidance Catalogue sind bedeutend: Die Negativliste führt auf, in welchen Industrien eine ausländische Investition eingeschränkt zulässig oder aber komplett verboten ist. Ausschließlich Investitionen in diesen Bereichen sollen in Zukunft der behördlichen Investitionsgenehmigungspflicht unterliegen. Diejenigen Projekte, die nicht auf der Liste aufgeführt sind, müssen hingegen lediglich ein Information Reporting System durchlaufen. Eine Investitionsgenehmigung ist dann nicht mehr erforderlich. Die innerchinesischen Vorgaben zur Anmeldung bei der Administration of Industry and Commerce sowie den Steuerbehörden sowie die Pflicht, gegebenenfalls Sonderlizenzen einzuholen, bleiben von der Aufhebung der Investitionsgenehmigungspflicht unberührt.
Ausführlichere Informationen zu den geplanten Neuregelungen finden Sie auf den Seiten der gtai.
IHK Hannover, 02.02.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html