Viele Produkte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Das CE-Kennzeichen steht dafür, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinien genügt. Durch diese Vereinheitlichung sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Im Idealfall wird die Umsetzung der Richtlinien bereits während des Konzeptionsprozesses berücksichtigt, um Kostenerhöhungen und Zeitverluste durch teure Nacharbeiten und Konstruktionsänderungen am fast fertigen Produkt zu vermeiden. Werden Produkte nach den europäischen Richtlinien hergestellt, so sind die Behörden gehalten, von der Konformität mit den gesetzlichen Grundvoraussetzungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Umwelt auszugehen. Ein erfolgreicher Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens berechtigt zum Anbringen des CE – Zeichens. Für die Wirtschaft hat die Kennzeichnung den Vorteil, dass sie damit Zugang zum gesamten Binnenmarkt bietet, ohne dass Einzelgenehmigungen bei nationalen Behörden eingeholt werden müssen ("Reisepass für Produkte im Binnenmarkt").

Merkblatt CE-Kennzeichnung

IHK Hannover, 02.07.13
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html