In Bezug auf die CE-Kennzeichnung ist grundsätzlich festzuhalten, dass nicht alle in der Europäischen Union verkauften Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein müssen. Vorgeschrieben ist sie beispielsweise für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen und Aufzüge. Für diese bestimmten Produktgruppen legt die EU grundlegende Mindestanforderungen an die Sicherheit in Richtlinie fest. Bevor Produkte in den Verkehr gebracht werden, sind die gesetzlich geregelten Anforderungen und jeweils einschlägige Richtlinien zu prüfen sowie die Übereinstimmung der Produkte mit Richtlinien zu bestätigen.

Für die Wirtschaft hat die CE-Kennzeichnung den Vorteil, dass sie Zugang für Produkte zum gesamten Binnenmarkt bietet, ohne dass Einzelgenehmigungen bei nationalen Behörden eingeholt werden müssen. Die Verfahren, Maßnahmen und Sanktionen bei Fälschung oder Missbrauch der CE-Kennzeichnung sind im jeweiligen nationalen Verwaltungs- und Strafrecht der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt.

    "Blue Guide" – Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU

IHK Hannover, 09.08.16
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html