Die Übergangsphase ist im Austrittsabkommen geregelt. Allerdings müssen die nationalen Gesetzgeber auch aktiv werden, damit sie ihre volle Wirksamkeit entfalten kann. Wie wird die Übergangsphase im deutschen Recht umgesetzt?

Der deutsche Gesetzgeber hat für die Bereiche, die besonders stark vom Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) betroffen sind, Regelungen geschaffen, die den Übergang für Unternehmen erleichtern sollen.

Hierzu zählen vor allem das Brexit-Übergangsgesetz, § 122 m des Umwandlungsgesetzes sowie die Anforderungen an eine Arbeitnehmerentsendung.

Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der GTAI.

Newsletter der IHK Köln, 03.02.20