Die CE-Kennzeichnung wird bis 1. Januar 2023 weiterhin für den britischen Markt anerkannt.

Die britische Regierung hat in einer Pressemitteilung vom 24. August 2021 bekannt gegeben, dass die CE-Kennzeichnung bis 1. Januar 2023 weiterhin für den britischen Markt anerkannt wird. Erst ab 1. Januar 2023 wird die neue UKCA-Kennzeichnung zur Pflicht.

Das UKCA-Label wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis 1. Januar 2022 anzuerkennen. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist haben Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen.

Die Übergangsfrist gilt für alle Waren, bei denen die britischen und EU-Vorschriften identisch sind. Konformitätserklärungen, die von Benannten Stellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, behalten während dieser Zeit ebenfalls ihre Gültigkeit.

Newsletter der IHK Köln, 30.08.21