An die Kontaktstelle können sich Unternehmen mit Fragen zum Iran-Geschäft wenden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zudem eine Hotline für Fragen zum Iran-Embargo an.

Nach der Entscheidung von US-Präsident Trump, das Atomabkommen mit dem Iran einseitig aufzukündigen und die US-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft zu setzen, hat der DIHK ein Fact Sheet zum Iran-Geschäft erstellt und gegenüber dem BMWi auf den hohen Beratungsbedarf hingewiesen. Die Bundesregierung möchte – wie auch die weiteren E3-Staaten Frankreich und Großbritannien sowie die Europäische Union – an der Vereinbarung mit dem Iran festhalten. Vor diesem Hintergrund steht das Bundeswirtschaftsministerium mit der Kontaktstelle betroffenen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, für Fragen zur Verfügung.

Unternehmen können sich unter der E-Mail-Adresse ab sofort an das BMWi wenden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zudem eine Hotline für Fragen zum Iran-Embargo an. Informationen finden Sie auch auf der BMWi-Webseite mit Hinweisen auf weiterführende Informationen des BAFA und der GTAI.

Newsletter der IHK Köln, 25.06.18