Mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 hat die Finanzverwaltung die Pauschalen für Auslandsreisen für auswärtige Tätigkeiten von Arbeitnehmern ab 1. Januar 2017 bekannt gegeben. Die Änderungen der Pauschalen zum Vorjahr sind im Schreiben im Fettdruck hervorgehoben.
Hier gehrt es zu den Pauschalen für Auslandsreisen.