Die letzte Übersicht befindet sich auf den Internetseiten des Zolls unter der Beschreibung:
Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zu den Genehmigungs-codierungen und zur elektronischen Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr
bzw.
Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS
In dem Merkblatt wird beschrieben, wie die Überprüfung auf notwendige Codierungen erfolgen kann.
Vorsicht ist geboten für die Exportbetriebe, die zwingend Eintragungen vorzunehmen haben, weil einzelne Hauptzollämter bei fehlenden Codierungen bereits erste Bußgeldverfahren eröffnet haben.
Die Übersichtlichkeit wird durch immer neue Merkblätter erschwert und man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass die Codierungen von der letzten Exportsendung aktuell immer noch so gelten.
Eine gewisse Hilfestellung können einige ATLAS-Ausfuhr-Softwareprogramme bieten, die den Anmelder bei der Auswahl unterstützen.
Exportbetriebe werden im Normalverfahren und auch als Zugelassene Ausführer überrascht, weil sie ja glauben/erwarten, dass bei falschen oder fehlenden Codierungen, die Anmeldung zur Ausfuhr mit einem Kommentar vom Zollbeamten zurückgegeben wird bzw. die Ausfuhr solange nicht bewilligt wird, bis die korrekte Kennung ein- oder nachgetragen ist.
Die Kommentierung unterbleibt aber durchaus bzw. kann durch die automatisierte Überprüfung des Ausfuhrsystems nicht erfolgen und so kommt es zu der unliebsamen Post, in der sich Export- oder Versandmitarbeiter als Beschuldigte äußern müssen.
Besonders Exportbetriebe, die von der Zollverwaltung eine schnellere Abfertigung durch erhöhte Eigenverantwortung erhalten haben (Zugelassene Ausführer), sollten den Prozess bzw. die Arbeits- und Organisationsanweisung in diesem Punkt noch einmal sicherheitshalber überprüfen, besonders dann, wenn sie Lieferungen in die momentan 26 Teilembargoländer durchführen oder Warennummern verwenden, die durchaus zu den verbotenen oder genehmigungspflichtigen Gütern gehören könnten.
IHK Hannover, 18.05.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html