Sowohl in Zollanmeldungen (ATLAS) als auch in Intrastat-Eingangs- und Versendungsmeldungen sind neue Kennzeichnungen für die Angabe des Erhebungsmerkmals ‚Art des Geschäfts‘ anzuwenden.

Zudem müssen speziell in Intrastat-Versendungsmeldungen zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen auch das Ursprungsland der Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland angegeben werden.

Das Statistische Bundesamt informiert über die veränderten Berichtspflichten in einem kompakten Änderungsleitfaden, in dem ausschließlich die geänderten bzw. neu hinzukommenden Merkmale erläutert werden:

Änderungen bei den Anmeldungen zur Aussenhandelsstatistik von 2022 an.

Ein ausführliches Dokument über die Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022 bietet zudem Erläuterungen und anschauliche Beispiele zu allen Arten des Geschäfts und zu den beiden neuen Merkmalen in Intrastat-Versendungsmeldungen.

Anmeldungen zur Aussenhandelsstatistik von 2022 an – Ausführliche Erläuterungen

Newsletter der IHK OWL, 29.10.21