Spätestens am 31. Oktober 2019 verlassen die Briten die Europäische Union. Derzeit ist es unklar, ob es eine Übergangsphase geben wird, die die Briten bis zum 31. Dezember 2020 im Europäischen Binnenmarkt hält. Prüfen Sie mit Hilfe der DIHK-Checkliste, wo Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen herrscht.

Sollte es zu keiner Einigung auf eine Anschlusslösung kommen, würde der Handel zwischen Großbritannien und der EU lediglich nach den WTO-Regeln erfolgen. Klar ist bereits jetzt: Die Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen. Insbesondere im Warenverkehr wird es eine Reihe von Verschlechterungen geben.

Prüfen Sie mit Hilfe der DIHK-Checkliste, wo Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen herrscht –
https://www.ihk.de/brexitcheck
Die IHK Ostwestfalen hat zusätzlich für Sie alle wichtigen Informationen rund um den Brexit und dessen Auswirkungen zusammengefasst – https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/international/brexit-und-zoll/

Diese Seite wird in den nächsten Wochen weiter ergänzt.

Newsletter der IHK Bielefeld, 19.09.19