Für kurze berufliche Tätigkeiten von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen im EU-Ausland soll künftig grundsätzlich kein A1-Nachweis mehr erforderlich sein. Darauf haben sich die EU-Institutionen in einer Reform zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme geeinigt. Ausgenommen bleibt der Bausektor.
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Newsletter der IHK Hannover, 05.05.26