Die Ausfuhr-Pauschal Gewährleistung (APG), eines der zentralen Absicherungsinstrumente des Bundes, wurde zum 1. Juli reformiert. Das Ergebnis: Mehr Rechtssicherheit, eine einfachere Handhabung und weniger Bürokratie.

Liefer- und Leistungsgeschäfte an verschiedene ausländische Kunden und zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen gegen Zahlungsausfälle absichern – das sind die Fälle, bei denen deutsche Exporteure gerne auf die Ausfuhr-Pauschal Gewährleistung (APG) setzen.

In Zusammenarbeit mit der deutschen Exportwirtschaft wurde die APG nun entscheidend weiterentwickelt. Für die hiesigen Exporteure ergeben sich eine Reihe von Vorteilen und Vereinfachungen. Sie minimieren den Aufwand, erleichtern die Handhabung und geben Rechtssicherheit. Neu geregelt und vereinfacht wurden insbesondere das Umsatzmeldeverfahren und die Meldepflichten bei Überfälligkeiten. Deckungsumfang und Deckungsschutz bleiben dagegen unverändert.

Die Details der APG-Reform

Die APG-Reform trat zum 1. Juli 2017 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Neuverträge. Die Umstellung der Bestandsverträge erfolgt ab dem 1. September 2017 zum Zeitpunkt der turnusmäßigen Vertragsverlängerung.

Weitere Informationen zur APG-Reform Sie unter dem Stichwort „Die neue APG“ auf dem Internetportal AGAPORTAL.de.

IHK Hannover, 13.07.17