Für Unternehmen mit Auslandsgeschäftsbeziehungen ist es durch die aktuellen politischen Veränderungen nicht leicht, den Überblick zu behalten, gegen welche Länder die Europäische Gemeinschaft Embargo-Maßnahmen verhängt hat. Vereinzelt wird die Zusammenarbeit auch nicht generell, sondern nur für bestimmte Projekte/Waren untersagt. Aktuell sind auch spezifische Einschränkungen gegenüber Ägypten, Libyen und Tunesien enthalten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Liste der länderbezogenen Embargos publiziert (Stand: April 2011). Darin sind die Maßnahmen (etwa Waffen- oder Finanzembargos) dargestellt, die eine Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit aktuell 24 Ländern untersagen.

Folgende Länder sind von Embargomaßnahmen betroffen:

Armenien, Ägypten, Aserbeidschan, Birma (Myanmar), Volksrepublik China, Demokratische Republik Kongo (Ehem. Zaire), Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Elfenbeinküste (Cote d`Ivoire), Eritrea, Ex-Jugoslawien, Guinea, Haiti, Irak, Iran, Libanon, Liberia, Libyen, Moldau, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Tunesien und Weißrussland.

Zum besseren Verständnis der Übersichtstabelle ist es unerlässlich, die näheren Beschreibungen des BAFA im Merkblatt „Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern“ zu lesen. Darin sind Hinweise enthalten, was Embargomaßnahmen im Einzelnen sind sowie seit wann und warum sie gegenüber einem der zuvor genannten Länder gelten.

IHK Hannover, 11.04.11
www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html