Notwendige Änderungen ergeben sich, weil aus dem Warenverzeichnis Güter entfallen, die am Markt nicht mehr verfügbar sind oder mit anderen Gütern zusammengefasst werden können. Neu aufgenommen werden hingegen Güter, die ganz neu auf den Markt kommen und bisher im Verzeichnis noch nicht enthalten waren. Gleichfalls reagiert das Statistische Bundesamt auch auf Wünsche aus der Wirtschaft, falls eine feinere oder gröbere Untergliederung benötigt wird, um die statistischen Auswertungen zielgenauer vornehmen zu können bzw. den Aufwand aller Beteiligten zu reduzieren.

Unternehmen sollten aus Sicht der IHK schnell und effektiv auf einen Blick erkennen können, ob Änderungen auch ihre Erzeugnisse betreffen, für die sie bisher Warennummern verwendet haben. Bei folgenden Positionen (genannt jeweils die ersten vier Ziffern der Warennummern aus dem Jahr 2015) sind textliche oder nummerische Anpassungen vorgenommen worden:

0602
0603
0802
2202
2805
2846
2903
2905
2917
3403
3824
5208
6912
9301
9304

Bei den nachfolgenden 12 statistischen Warennummern (achtstellig) ist eine neue „besondere Maßeinheit“ eingepflegt worden:

„Stück“ 0601 1090
            0602 3000
            0602 9041, 0602 9045, 0602 9091 und 0602 9099
            9300 1000, 9300 2000 und 9300 9000
            9304 0000

Quadratmeter (m²)    5208 1110 und 5208 2110

Hier nicht genannte Positionen oder Warennummern haben keine Veränderungen für das Jahr 2016 erfahren.

Die komplette Zusammenstellung der Änderungen ist auf der Website des Statistischen Bundesamtes (Warennummernänderungsübersicht) abrufbar.

Die am Schluss der Änderungsübersicht enthaltenen Tabellen (Seiten 14 und 15) geben einen schnellen Überblick darüber
•    welche Warennummern betroffen sind,
•    welche Warennummern am 31.12.2015 die Gültigkeit verlieren,
•    welche Warennummern im Jahr 2016 neu aufgenommen werden,
•    welche Warennummern inhaltliche Änderungen enthalten,
•    welche alte Warennummer nur einer neuen Nummer zugeteilt wird und
•    welche alte Warennummer verschiedenen neuen Nummern zugeteilt wird.

Auf den Seiten 3-13 werden die Erläuterungen zu den Veränderungen übersichtlich und leicht verständlich aufgezeigt.

Die Warennummer wird bei der Auslandsgeschäftsabwicklung in den verschiedensten Abläufen benötigt. Allerdings kommt es vor, dass nicht immer die neue/aktuelle Warennummer Verwendung findet. Hierzu gibt die IHK Hannover folgende Hinweise:

Jeder, der eine Warennummer gegenüber seinen Kunden oder bei den Zollstellen und Bundesbehörden verwendet, ist selbst dafür verantwortlich und kann nicht bei einer falschen Nummer die Schuld auf den Vorlieferanten übertragen, von dem er die ungültige oder unrichtige Nummer bekommen hat.

Wenn sich die Warennummer für das Jahr 2016 geändert haben sollte, wäre zu überprüfen:

1.    Beim Import
ob für die neue Nummer 2016 eine Einfuhrgenehmigungspflicht besteht oder sich die Zollabgabenhöhe verändert hat, zu recherchieren im EU-Zolltarif für 2016. Weitere Hinweise finden Sie auf dieser IHK-Seite (Warenimport in die EU)

2.    Beim Export
ob für die alte Warennummer aus dem Jahr 2015 noch eine Ausfuhrgenehmigungspflicht besteht (mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnisses vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle/BAFA).

Zusätzlich ist die neue Warennummer des Jahres 2016 für die Eintragungen in den Ausfuhranmeldungen über die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) bzw. die ATLAS-Ausfuhr-Anmeldung zu berücksichtigen.

3.    Bei Präferenzregelungen
Für die Prüfung der ausreichenden Be- und Verarbeitung (Listenbedingung) wird häufig noch die alte Warennummer aus dem Jahr 2006 benötigt, weil einige Präferenzabkommen von der EU noch nicht „umgestellt/aktualisiert“ sind.

Wird in einer Lieferantenerklärung, die im Jahr 2016 gilt, auch die Warennummer genannt, sollte die neue Nummer des Jahres 2016 verwendet werden.

Wenn allerdings die Warennummern für Vorprodukte angeführt werden, die noch in einen Herstellungsprozess einfließen, sollte zusätzlich zur aktuellen Nummer vom Jahr 2016 auch noch die alte Warennummer aus dem Jahr 2006 benannt sein. Nur so kann der herstellende Lieferung den sogenannten Positionswechsel bei einigen Listenbedingungen überprüfen. Die alten Warennummern aus dem Jahr 2006 sind im EU-Einfuhrzolltarif zu finden (EU-Einfuhrzolltarif 2006)

4.    Beim EU-Handel
Die neue Warennummer für das Jahr 2016 ist in den Intrastat-Meldungen für die Versendungen bzw. Eingänge ab Januar 2016 anzugeben.

5.    In Zollbewilligungen
Unternehmen, die vom Zoll erleichterte Verfahren bewilligt bekommen haben (z.B. Zugelassener Ausführer/ZA oder Ermächtigter Ausführer/EA) oder den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB/AEO) besitzen, sind oft verpflichtet, Änderungen dem Hauptzollamt mitzuteilen. Dazu gehört auch ggfs. eine Anpassung an den veränderten Warennummernkatalog. Dieses zieht dann häufig eine Änderung der Bewilligung nach sich.

Die Bestellung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2016 in Buchform (710 Seiten, ISBN: 978-3-8246-1040-2, 38 Euro plus ggfs. Versandkosten) oder auf CD-ROM mit den mehr als 9.414 verschiedenen Warennummern kann Unternehmen empfohlen werden, die viele unterschiedliche Warennummern anwenden. Der Bezug ist über den Buchhandel und Formularfachverlage möglich.

Mitarbeiter, die selten oder nur einzelne Warennummern benötigen, können das Warenverzeichnis für 2016 auch schon jetzt auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes einsehen (Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2016).

IHK Hannover, 16.11.15
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international.html