Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

– Einreichung mit elektronischen Meldeverfahren wird verpflichtend, Meldungen mit Vordrucken werden nicht mehr akzeptiert. Als Standardverfahren bietet die Deutsche Bundesbank hierfür das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) an. Es werden aber auch selbstprogrammierte Verfahren akzeptiert, wenn sie den Formvorschriften entsprechen.

– Einreichung über Hausbank entfällt, die ausgehenden Zahlungen sind künftig ausschließlich auf Anlage Z 4 oder Z 10 direkt vom Meldepflichtigen bei der Deutschen Bundesbank einzureichen (Abschaffung der Anlage Z 1 zur AWV).

– Erweiterung der Transaktions- und Bestandsmeldungen, hierzu werden Angaben in genauerer Untergliederung verlangt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank.

Newsletter der IHK Köln, 15.05.13