Auch bei kürzesten Dienstreisen oder Entsendungen ins Ausland benötigen Mitarbeiter oder Selbständige eine „A1-Bescheinigung“ als Nachweis, dass sie in Deutschland sozialversichersichert sind. Das Einhalten wird in Europa streng geprüft. Ein Merkblatt der IHK informiert.
Die Erfordernis, auch bei kurzen Dienstreisen und Arbeitnehmerentsendungen in die EU, den EWR und die Schweiz eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen, besteht schon seit Wirksamwerden der EU-Verordnung 883/2004 im Jahr 2010.
Seit 2018 wird die Regelung nun verstärkt kontrolliert, zum Beispiel an Flughäfen, auf Messen oder in Hotels. Die Erfordernis gilt auch für Mitarbeiter im Transportgewerbe.
IHK-Merkblatt „A1-Bescheinigung“
Merkblätter zu Arbeitnehmerentsendung in das Ausland
Newsletter der IHK Hannover, 21.03.19