Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der Beschäftigten an. Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige können die Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. 2024 wird der Betrieb von sv-net dauerhaft eingestellt. Ab 4. Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung.
Hier geht es zum sv-Meldeportal.
Newsletter der IHK OWL, 29.09.23